Bedingungsloses Grundeinkommen
Grundeinkommen ermöglicht eine kreative Gesellschaft ohne Existenzängste!
Ein emanzipatorisches „Bedingungsloses Grundeinkommen“ ist durch die folgenden 4 Kriterien beschrieben:
Allgemein: Alle Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Landes müssen tatsächlich in den Genuss dieser Leistung kommen. Angestrebt wird diese Leistung Europa- und grundsätzlich Weltweit.
Personenbezogen: Jede Frau, jeder Mann, jedes Kind hat individuell ein Recht auf Grundeinkommen. Es darf nicht abhängig gemacht werden von der eigenen Einkommens- und Vermögenssituation oder der eines Familienmitgliedes bzw. einer MitbewohnerIn. Nur so können Kontrollen im persönlichen Bereich vermieden werden und die Freiheit persönlicher Entscheidungen gewahrt bleiben.
Bedingungslos: Wir sehen das Grundeinkommen als BürgerInnenrecht, das nicht von Bedingungen (z.B. Arbeitszwang, Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit, geschlechterrollenkonformes Verhalten) abhängig gemacht werden kann.
Existenz- und gesellschaftliche Teilhabe sichernd: Die zur Verfügung gestellte Summe soll ein bescheidenes, aber dem sozialen und kulturellen Standard der Gesellschaft entsprechendes Leben im jeweiligen Land ermöglichen, materielle Armut vermeiden und die gesellschaftliche Teilhabe sichern. Das bedeutet, dass der Betrag mindestens die Armutsrisikogrenze gemäß EU-Standard erreichen müsste (derzeit 60% des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens).
siehe weitere Details unter Initiative Grundeinkommen
WolfgangW ist dafür
Hier der Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte..
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.